(1)
Schiedsrichter werden wie folgt eingesetzt (gem. VSpO):
(1.1)
Bei Dreierturnieren stellt die spielfreie Mannschaft das Schiedsgericht.
(1.2)
Bei Doppelspielen stellt die erstgenannte Mannschaft des zweiten Spiels das Schiedsgericht für das erste Spiel.
Für das zweite Spiel stellt die Heimmannschaft das Schiedsgericht.
(1.3)
Bei Einzelspielen lädt der Ausrichter den 1. und 2. Schiedsrichter ein, sofern dies nicht durch den Verbandsschiedsrichterausschuss geschieht.
Der Ausrichter stellt den Schreiber. Einzelspiele werden ohne Linienrichter ausgetragen.
(1.4)
In der Oberliga und Regionalliga werden Schiedsrichter durch den zentralen Schiedsrichtereinsatz eingesetzt.