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Schiedsrichtereinsatzgelder
1. Honorare für Schiedsrichter


a) Bei Doppelzweier und Dreierbegegnungen entstehen keine Kosten.

b) Wird ein Schiedsrichter, Beobachter oder eine Verbandsaufsicht bei bzw. von der spielleitenden Stelle angefordert, so erhält er/sie vom Ausrichter bzw. Antragsteller Kostenerstattung. Neben den Reisekosten werden je Schiedsrichter/Beobachter/Verbandsaufsicht für die Spielleitung/Beobachtung/Verbandsaufsicht mindestens nachstehend aufgeführte Beträge erstattet:

  pro Einsatz:

 Kreisklasse, Kreisliga, Bezirksklasse und Jugendspielen auf Kreis-u. Bezirksebene 10 €
 Bezirksliga und Jugendspielen der OL und NRW-Liga auf Verbandsebene 15 €
 Landesliga 20 €
 Verbandsliga 30
 Oberliga 50
   
 Kreispokal 20 €
 Bezirkspokal 25 €
 WVV-Pokal
60
   
 
Bei mehreren Einsätzen während eines Turniers/einer Meisterschaft je Spiel und Schiedsrichter
bis C-Lizenz  €15
ab B-Kandidatur  € 20    (max. 60 €/ Tag)

2. Kostenerstattung für Schiedsrichter:

- Reisekosten:  pro km € 0,30

- Bei WVV-Meisterschaften, nationalen oder internationalen Freundschaftsturnieren die offiziell vom VSRA besetzt werden:
  bei mehrtägigen Einsätzen:
  kostenlose Übernachtung (Hotel)
  kostenlose Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
  Reisekostenerstattung:  pro km € 0,30
  Tagegelder gem. WVV-Vorgaben (nur wenn keine Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung möglich ist)

Wird bei mehrtägigem Einsatz anstelle einer Übernachtung Heimfahrt undWiederanreise vorgezogen, so ist die Höhe der brechnungsfähigen Fahrtkosten begrenzt bis zur Höhe des infolge des Verzichts auf Übernachtung für den WVV bzw.Antragsteller entfallenden Kosten.(Anlage 1 VFO)

Quelle: Anlage 1 zur Verbandfinanzordnung

https://www.volleyball.nrw/fileadmin/der_verband/ordnungen/2020/Finanzordnung_Anlage_1_Stand_11062020.pdf 

§ 15 Honorare/ Kostenerstattung für Referenten

Honorare
a)Die Höhe der Honorare und Kostenerstattungen sind in der VFO, Anlage 1 festgelegt. An-und Abfahrtszeiten, Pausen und Teilunterrichtseinheiten sind keine Unterrichtszeit.

b)Für die verschiedenen Lehrgangs typen werden folgende Unterrichtseinheiten erstattet:

Jugendschiedsrichterlehrgang: 7 Unterrichtseinheiten

D-Schiedsrichterlehrgang: 10 Unterrichtseinheiten

C-Schiedsrichterlehrgang: 12 Unterrichtseinheiten

Fortbildung: 6 Unterrichtseinheiten

Bei B-Lehrgängen erfolgt eine individuelle Planung. ( Anlage 1 VSRO )